Nachlassverbindlichkeiten Beerdigungskosten

Wie ist das eigentlich mit den Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten? Das Kestler-Haeusler-Forschungsinstitut “Seniorenwissenschaften” erläutert dazu:

“Gemäß § 1968 BGB hat immer der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen.[…] Wenn jemand anderes zur Bestattung berechtigt war und diese veranlasst hat, dann hat er gegen den Erben einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Erst dann, wenn die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu erlangen, muss denjenigen die Kosten tragen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.[…]”.

Weitere Regelungen gibt es, wenn Fremdverschulden beim Tod eine Rolle spielte oder wenn ein Vorerbe verstarb.

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